Werkstatus in den unterschiedlichen Künsten
Der aufmerksame Leser dieser Reihe wird es noch im Kopf haben, worum es in der letzten Folge ging: um die Unterscheidung der Künste aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten.
Zuletzt griff Georg W. Bertram, Autor des Buches „Kunst – Eine philosophische Einführung“, an dem sich die Kunstbetrachtungen orientieren, einen Aspekt auf, mit dem sich der amerikanische Philosoph Nelson Goodman beschäftigt hatte: der Unterscheidung zwischen allographischen und autographischen Künsten. Zu den allographischen Künsten zählt Goodman Musik und Literatur, zu den autographischen Künsten Architektur, Plastik und Malerei. Thematisiert wird der Unterschied zwischen einem einmaligen Original und der Vervielfältigung eines künstlerischen Werkes wie einem Roman, einer Komposition oder einem Gedicht.
Einen weiteren Aspekt greift Bertram selbst auf: „den Werkstatus in den unterschiedlichen Künsten.“ Der betrifft die Materialität, wie der Autor ausführt: „Es gibt Künste ( Architektur, Plastik und Malerei), in denen man die Werke davontragen kann. In anderen Künsten (Literatur und Musik) hingegen lassen sich nur Notationen (Aufzeichnungen) von Werken von Ort zu Ort bewegen. Werke gibt es bei diesem zweiten Typ von Künsten erst dann, wenn es zu einer Darbietung kommt.“
Bei dem zweiten Typ von Künsten spricht der Autor diesen eine gewisse Immaterialität zu, die aber nicht absolut sei. Der Philosoph Hans-Georg Gadamer unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen statuarischen und transitorischen Künsten.
Georg W. Bertram ist sich bei der von ihm und anderen Autoren unternommenen Abgrenzung der verschiedenen Künste aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften aber auch bewusst, dass nicht jede Unterscheidung 100-prozentig ist. Als Beispiel nennt er den Tanz und die Musik, die sowohl eine zeitliche als auch eine räumliche Dimension haben, und stellt die Frage: „Gehen hier nicht Räumlichkeit und Zeitlichkeit, körperliche Materialität und Immaterialität der Choreographie ineinander über? Und wie steht es mit der Musik? Ist Musik nicht auch an eine Form der Räumlichkeit gebunden? Bedarf die Immaterialität der melodischen und harmonischen Kombinationen nicht zutiefst einer materiellen Realisierung?“
Diese Fragestellungen sieht er auch bei der von Lessing vorgenommenen Aufteilung zwischen Raum- und Zeitkünsten und schreibt: „Wer eine Skulptur einfach nur einen Augenblick betrachtet, wird sie nicht gut als Skulptur erfahren können. Das Nebeneinander der Plastik bedarf des Nacheinanders, um sich zu entfalten. Aber auch ein … Bild wird nicht mit einem Schlag erfasst. Es will vielmehr „gelesen“ werden. Unterschiedliche Zusammenhänge und Abgrenzungen auf dem Bild müssen in einer solchen Lektüre erprobt werden. Ein Bild hat so gerade als Kunstwerk, also als Gegenstand eines Selbstverständigungsgeschehens, eine zeitliche Dimension.“
Nietzsches Unterscheidung der Künste
Mit der von dem Altphilolologen und Philosophen Friedrich Nietzsche (1844 – 1900) im Jahre 1872 verfassten Schrift „Die Geburt der Tragödie aus dem Geiste der Musik“ erweitert Bertram seine Betrachtungen in Bezug auf die Unterscheidung der Künste. Wie er ausführt, spricht Nietzsche nicht von Grenzen oder Unterscheidungen, „sondern von zwei unterschiedlichen ästhetischen Prinzipien.“ Dabei greift dieser auf Götter der Antike zurück, die für unterschiedliche Prinzipien oder Lebensweisen stehen: Dionysos und Apoll.
Bertram schreibt: „Auf der einen Seite steht Dionysos, der Gott des Rausches und der Ekstase. Ihm gegenüber profiliert Nietzsche auf der anderen Seite Apollo, den Gott des Traumes und des schönen, harmonischen Scheins. Nietzsche sieht in diesen beiden Götterfiguren zwei Prinzipien verkörpert, die er als äußerst bedeutsam für die antike Kultur begreift.
Mehr zu den dionysischen und apollinischen Künsten folgt in Teil 18 der Kunstbetrachtungen.