Eine umjubelte Premiere war am vergangenen Freitag in der Kornmühle zu erleben. Die Theaterwerkstatt Nordhorn führte unter der Regie von Ernst Schröder das Justizdrama „Die 12 Geschworenen“ nach dem gleichnamigen Fernsehspiel von Reginald Rose auf, das durch den mit so bekannten Namen wie Henry Fonda, Martin Balsam, Lee J. Cobb, Jack Warden und Jack Klugman hochkarätig besetzten Kinofilm auch international bekannt wurde.
Doch wie die Zeiten sich wandeln. Vor dem Hintergrund einer immer erregteren Diskussions-Unkultur, die viele Gespräche zu vergiften droht – sei es über den Krieg in der Ukraine oder den Konflikt zwischen Palästinensern und Israelis – , wird aus einem Justizdrama ein Kommentar zum aktuellen Geschehen, geprägt von sogenannten alternativen Fakten, Lügen und Hetze – Donald Trump und AfD lassen grüßen. Ob das so von Regisseur Schröder beabsichtigt war, wird er nur selber beantworten können.
Doch worum geht es eigentlich? Nach sechs Verhandlungstagen eines Mordprozesses, in dem ein achtzehnjähriger Puerto-Ricaner aus den New Yorker Slums des Mordes an seinem Vater beschuldigt wird, ziehen sich die zwölf Geschworenen in das Geschworenenzimmer des Gerichts zurück. Hier sollen sie über das Urteil beraten, das einstimmig gefällt werden muss. Dem Angeklagten droht im Falle des Schuldspruchs die Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl. Aufgrund zweier eindeutiger Zeugenaussagen scheint der Schuldspruch eine klare Angelegenheit zu sein, die keine lange Beratung erfordert. Doch in der ersten Abstimmung stimmt der Geschworene Nr. 8 als einziger der zwölf Geschworenen für nicht schuldig, während die elf anderen mehr oder weniger überzeugt für eine Verurteilung des jungen Mannes stimmen.
Die Aufgabe der 12 Geschworenen ist eine große. Es geht um die Entscheidung über ein Menschenleben und um die Wahrheitsfindung – vor dem Hintergrund schwieriger Bedingungen. Eingesperrt in einem Raum bei unerträglichen Temperaturen sollen sie den Fall klären, der aufgrund von zwei Zeugenaussagen deutlich zu sein scheint. Eine Frau und ein Mann aus der Nachbarschaft sind überzeugt, den 18-jährigen Puerto-Ricaner bei der Tat gesehen zu haben. Diese Aussagen haben auch die Geschworenen bis auf einen überzeugt. Aber wie substanziell ist diese Überzeugung und wie sehr ist diese von den unterschiedlichen Charakteren der Geschworenen geprägt?
Da gibt es den Vorsitzenden Nr. 1 (Kalle Busche), der um Ordnung bemüht ist und versucht, die Diskussion zu leiten. Mit seiner eigenen Meinung zu dem Fall hält er sich jedoch zurück. Als er merkt, dass die Stimmung kippt, schließt er sich zögernd der neuen Mehrheit an.
Nr. 2 (Phila Swafing) ist eine freundliche Frau, anfangs sehr unsicher und zugleich aufgeregt, zumal er zum ersten Mal in einer Jury sitzt. Er versucht zu begründen, warum er den Angeklagten für schuldig hält, kann es aber nicht schlüssig erklären. Im Laufe der Handlung wandelt sich ihr Agieren.
Nr. 3 (Bernd Wilke) ist ein grobschlächtiger, aufbrausender Mann, der die Konflikte mit seinem Sohn auf den Angeklagten überträgt und diesen dafür verurteilt sehen will.
Nr. 4 (Birgitta Dietz) ist eine analytisch und objektiv denkender Frau, die sich keine Emotionen erlaubt und sich stets unter Kontrolle hat. Trotz der schwülen Hitze im Raum schwitzt sie zunächst nicht einmal. Disziplinlosigkeit ist ihr zuwider, und sie verabscheut die Emotionsausbrüche anderer Geschworener. Sie versucht mit sachlichen Argumenten zu überzeugen und genießt eine gewisse Autorität bei den anderen Juroren.
Nr. 5 (Nevio Oelrichs) ist, wie der Angeklagte, in den New Yorker Slums aufgewachsen. Er reagiert empfindlich auf Vorurteile, die im Laufe der Diskussion auftauchen.
Nr. 6 (Katharina „Kitty Munk) ist eine einfache Frau ohne intellektuellen Hintergrund, dafür aber mit klaren moralischen Grundsätzen.
Nr. 7 (Werner Rohr) schlägt sich als Handelsvertreter für Marmelade durchs Leben und fällt durch seine flotten Sprüche und kleinen Witze auf. Ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, scheint ihn nicht zu interessieren. Wichtiger ist ihm, dass die Sache schnell über die Bühne geht, weil er das Baseballspiel der New York Yankees am Abend auf keinen Fall verpassen will.
Der schon erwähnte Nr. 8 (Clemens Haas) hält die Schuld des Angeklagten nicht für zweifelsfrei bewiesen. Deshalb stimmt er als Einziger von Anfang an für „nicht schuldig“, auch wenn er es für möglich hält, dass der Angeklagte die Tat begangen haben könnte. Aber nur so kann er die anderen dazu bringen, den gesamten Fall Punkt für Punkt durchzugehen.
Nr. 9 (Regina Liu) ist eine ruhige, älterer Frau mit gesundheitlichen Problemen, die zuerst auch für „schuldig“ stimmt, dann aber Nr. 8 nach dessen ersten Ausführungen als erste folgt.
Nr. 10 (Hanno Buscher), Betreiber mehrerer Tankstellen, ist ein cholerischer Rassist, der mit seinen Vorurteilen nicht hinter dem Berg hält. Für ihn ist der Angeklagte allein wegen seiner puerto-ricanischen Herkunft schuldig. Deshalb interessieren ihn Tatsachen nur, solange sie die Schuld des Angeklagten zu beweisen scheinen.
Nr. 11 (Vera Wicke), eine Einwanderin aus Europa, ist eine disziplinierte Frau, die stolz darauf ist, jetzt Amerikanerin zu sein. Sie macht sich Notizen und beobachtet das Geschehen genau. Ihr fallen dabei einige Widersprüche auf. Sie weiß die Vorteile einer freien Gesellschaft und eines fairen Justizsystems zu schätzen und ermahnt die erhitzten Gemüter zur Ruhe.
Nr. 12 (Gerd Hensen) ist ein oberflächlicher Opportunist. Konflikte liegen ihm nicht, die scharfen Auseinandersetzungen sind ihm zuwider. Während der Diskussionen kritzelt er gelangweilt auf seinem Block herum. Er ist ein Mann der Schlagworte und flapsigen Redensarten. Inhaltlich kann er nicht viel beitragen. Als er sich mit der Mehrheit weiß, ist er noch sehr selbstsicher. Das ändert sich im Laufe der Handlung.
Bei seiner Inszenierung ist es Regisseur Ernst Schröder zum einen gelungen, diese unterschiedlichen Charaktere – vom ganzen Ensemble hervorragend umgesetzt – herauszuarbeiten, zum anderen die Spannung bei einem Stück zu halten, das in nur einem Raum spielt und inhaltlich ausschließlich aus Gesprächen und Diskussionen besteht.
Was die Spannung ausmacht, ist aber nicht nur die Inszenierung, sondern auch die Unterschiedlichkeit der Haltungen, die die 12 Geschworenen zu ihrer Aufgabe der Wahrheitsfindung einnehmen, und die Veränderung ihrer Einstellungen, die sich im Laufe der Handlung ergibt.
Für letzteres ist natürlich der von dem Geschworenen 8 (Clemens Haas) nachdrücklich geäußerte Zweifel an den angeblich so eindeutigen Fakten zu Lasten des Angeklagten ausschlaggebend.
Obwohl es sein Recht ist, Zweifel zu äußern, wird es ihm vor allem von drei Personen abgesprochen, denen ein schnelles Urteil wichtiger ist als ein auf dem Abwägen von Argumenten basierendes Urteil. Es sind Nr. 3, Nr. 7 und Nr. 10. Nr. 3 projiziert die im Streit erfolgte Trennung von seinem Sohn auf den Angeklagten, Nr. 7 will ein Baseballspiel nicht verpassen und Nr. 10 ist von seiner rassistischen Haltung gegenüber dem angeklagten Puerto-Ricaner so durchdrungen, dass er keine Argumente gelten lassen will. Aus persönlichen Gründen werden diese drei ihrer Aufgabe, ein begründbares Urteil über Schuld oder Unschuld und vor allem über Todesstrafe oder Freispruch zu treffen, nicht gerecht. Bei Nr. 4 ist die Situation eine andere. Sie ist eine analytisch und objektiv denkende Frau, die mit sachlichen Argumenten zu überzeugen versucht. Was sie nicht versteht: dass es vor dem Hintergrund der ungeheuren Mordtat Ungereimtheiten geben kann, die nicht aufzulösen sind. Und so beginnt vor allem zwischen ihnen und Nr. 8 eine erbitterte Auseinandersetzung.
Anders ist es bei den anderen, zunächst noch etwas blass und unentschieden wirkenden Geschworenen. Allmählich ist bei ihnen der Zweifel gewachsen; und durch eigene Beobachtungen und Erinnerungen an den Gerichtsprozess, angeregt von Nr. 8, stellen sie Lücken in der vom Staatsanwalt vorgelegten Beweiskette fest.
Kurzum: Die Besucherinnen und Besucher der noch folgenden Aufführungen erleben ein spannendes Justizdrama, das viel über eine demokratisch verfasste Staatsordnung, Recht, Gerechtigkeit und vor allem über die Freiheit, begründete Zweifel zu haben, aussagt.